Montag: 7:30 – 12:00, 14:00 – 18:00
Dienstag: 7:30 – 12:00
Mittwoch: 7:30 – 12:00
Donnerstag: 7:30 – 12:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 7:30 – 12:00
Auskunft aus dem örtlichen Melderegister – 2,10 €
Abfrage aus dem zentralen Melderegister – 3,00 €
Meldegebühr – 2,10 € (bar)
Studienbeihilfe und Autoanmeldung – 1,45 € (bar)
Gewerbeansuchen und Stellungsbewerbungen – 14,50 €
Bei den Anmeldungen benötigen Sie folgende Dokumente:
– Öffentliche Urkunde mit Familien- und Vorname, Familienname vor der Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Z.B.: Reisepass, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft.
– Meldezettel ausgefüllt von der VermieterIn/ VerkäuferIn und der MieterIn/ KäuferIn unterschrieben.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
Nehmen Sie den Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz mit zur Gemeinde. (die Abmeldung erledigen wir online für Sie)
Mit zu bringen sind die oben genannten öffentlichen Urkunden und Meldezettel vom derzeitigen Hauptwohnsitz.
Nehmen Sie bitte die Sterbeurkunde und den Meldezettel der verstorbenen Person mit.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Für Grundstücke (B) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
< 170 m² – 3.901,00 € (exkl. USt.)
Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
> 170 m² – 22,60 €/m² (exkl. USt.)
Je BE – 180,65 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr bewohntes Gebäude – 322,41 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr unbewohntes Gebäude – 205,92 €/Jahr (exkl. USt.)
40 €
Bundesabgabe – 13,00 €
Verwaltungsabgabe – 10,90 €
28,91 €
25 €/ Monat
66 €/Jahr
4,60 €/Essensportion
Wird aus dem Bruttoeinkommen der Eltern errechnet
2023 nicht angeboten
40 €/ Jahr
Pro Abfalltonne 60l jährlich – 192,27 € (inkl. MWSt.)
Pro Abfalltonne 90l jährlich – 202,47 € (inkl. MWSt.)
Pro Container 1.100l jährlich – 2429,64 € (inkl. MWSt.)
Je Abfallsack mit 60l Inhalt – 10 € (inkl. MWSt.)
Restmüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 10€ je Stück
Biomüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 6€ je Rolle
2x jährlich
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweis der Eltern
Gebühren – 16€
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchanschrift
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde von Vorehen
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Gebühren – 29,07 € – 58,44 €
zum ansuchen Geburtsurkunde des Kindes mitbringen
Mitzubringen sind folgende Unterlagen
Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vohrjahr, Karenzbestätigung, Einheitswertbescheid)
Geburtsurkunde des Kindes
Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligung
.
Geburtsurkunde des Ansuchenden
Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
Gebühren – 37 € in Bar
Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Anzeige formlos
Skizze des Bauvorhabens
Ansuchen – 14,30 €
Pläne – 3,90 € / Überbogengröße 7,80 € (je Plan)
Mitzubringen sind folgende Unterlagen
Baubewilligungsformular
Bauplan in 3-facher Ausfertigung
Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Baubeschreibung – 3,90 €
Verlorene Gegenstände werden in der Gemeinde Eitzing aufbewahrt. Lässt sich nach einem Jahr kein Besitzer des Fundgegenstandes wiederfinden, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes
Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für zu Hause an. PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege bedürftigen Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind. Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.
Ihre Hundemarke erhalten Sie nach der Einzahlung der Hundeabgabe bei der zuständigen Behörde. Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesendet. Die Hundemarke muss gut erkennbar am Halsband Ihres Vierbeiners angebracht werden.
Doris Gansinger – Seyring 3, 4971
Dipl- TA Dr. Franz Reifeltshammer – Weierfing 55, 4971 Aurolzmünster
Dipl- TA Peter Horvat – Reiset 3, 4942 Gurten
Dipl- TA Dr. Franz Haunschmied – Sigmundsberg 36, 4972 Utzenaich
Dr. Josef Voglsperger – Atzing 9, 4941 Mehrnbach
Dr. Ute Achleitner – Riedauerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis
Tierklinik Ried – Schnalla 31, 4911 Thumeltsham
Tierarztpraxis Amadeus Dipl- TA Zechmeister- Mühl Martina – Auleiten 79, 4910 Ried im Innkreis
Ist das Tier Zuhause gestorben, so kannst du es natürlich zum Tierarzt bringen, der dann alles übernimmt. Um mit dem Verlust besser umgehen zu können, mag es für viele Tierbesitzer hilfreich sein, das Tier im eigenen Garten zu begraben. Bitte erkundige dich vorab bei der zuständigen Gemeinde, ob es Gründe geben könnten, die dem Begräbnis im Garten im Wege stehen könnten! Denn beim Begräbnis im eigenen Garten gibt es ein paar Dinge zu beachten