Allgemeine Informationen

Gemeindeamt Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 12:00, 14:00 – 18:00

Dienstag: 7:30 – 12:00

Mittwoch: 7:30 – 12:00

Donnerstag: 7:30 – 12:00, 14:00 – 18:00

Freitag: 7:30 – 12:00

Alles über An-, Ab- und Ummeldungen

Meldeauskunft:

Auskunft aus dem örtlichen Melderegister – 2,10 €
Abfrage aus dem zentralen Melderegister – 3,00 €

Meldebestätigung:

Meldegebühr – 2,10 € (bar)

Meldezettel:

Studienbeihilfe und Autoanmeldung – 1,45 € (bar)
Gewerbeansuchen und Stellungsbewerbungen – 14,50 €

Anmeldungen von Wohnsitzen:

Bei den Anmeldungen benötigen Sie folgende Dokumente:

– Öffentliche Urkunde mit Familien- und Vorname, Familienname vor der Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Z.B.: Reisepass, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft.

– Meldezettel ausgefüllt von der VermieterIn/ VerkäuferIn und der MieterIn/ KäuferIn unterschrieben. 

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Anmeldung des Hauptwohnsitzes:

Nehmen Sie den Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz mit zur Gemeinde. (die Abmeldung erledigen wir online für Sie)

Anmeldung weiterer Wohnsitze:

Mit zu bringen sind die oben genannten öffentlichen Urkunden und Meldezettel vom derzeitigen Hauptwohnsitz.

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes:

Nehmen Sie bitte die Sterbeurkunde und den Meldezettel der verstorbenen Person mit.

  

Allgemeine Gebühren

Grundsteuer: 

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Für Grundstücke (B) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)

Kanalgebühren:

Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
< 170 m² – 3.901,00 € (exkl. USt.)
Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
> 170 m² – 22,60 €/m² (exkl. USt.)
Je BE – 180,65 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr bewohntes Gebäude – 322,41 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr unbewohntes Gebäude – 205,92 €/Jahr (exkl. USt.)

Leichenhallengebühr: 

40 € 

Veranstaltungsgenehmigung:

Bundesabgabe – 13,00 €
Verwaltungsabgabe – 10,90 €

Polizeiliches Führungszeugnis:

28,91 €

Kindergartentransportbeitrag:

25 €/ Monat

Materialbeitrag im Kindergarten:

66 €/Jahr

Ausspeisungsbeitrag:

4,60 €/Essensportion

Nachmittagsbetreuung im Kindergarten:

Wird aus dem Bruttoeinkommen der Eltern errechnet

Englisch im Kindergarten:

2023 nicht angeboten

Hundeabgabe:

40 €/ Jahr

Müllgebühren

Abfallabfuhrgebühren:

Pro Abfalltonne 60l jährlich – 192,27 € (inkl. MWSt.)
Pro Abfalltonne 90l jährlich – 202,47 € (inkl. MWSt.)
Pro Container 1.100l jährlich – 2429,64 € (inkl. MWSt.)
Je Abfallsack mit 60l Inhalt – 10 € (inkl. MWSt.)

Müllsäcke:

Restmüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 10€ je Stück
Biomüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 6€ je Rolle

Sperrmüll:

2x jährlich 

Behördengänge

Anzeige einer Geburt

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

Heiratsurkunde der Eltern

Meldenachweis der Eltern

Gebühren – 16€

Eheschliessung

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

Amtlichen Lichtbildausweis

Geburtenbuchanschrift

Staatsbürgerschaftsnachweis

Heiratsurkunde von Vorehen

Urkunde zur Führung eines akademischen Grades

Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden

Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

Meldenachweise

Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Gebühren  – 29,07 € – 58,44 €

Familienbeihilfe:

zum ansuchen Geburtsurkunde des Kindes mitbringen

Familienzuschuss:

Mitzubringen sind folgende Unterlagen

Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vohrjahr, Karenzbestätigung, Einheitswertbescheid)

Geburtsurkunde des Kindes

Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligung

.

 

Staatsbürgerschaftsnachweis:

Geburtsurkunde des Ansuchenden

Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils

Gebühren – 37 € in Bar

Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

Anzeige formlos

Skizze des Bauvorhabens

 

Baubewilligung:

Ansuchen – 14,30 €
Pläne – 3,90 € / Überbogengröße 7,80 € (je Plan)

Mitzubringen sind folgende Unterlagen

Baubewilligungsformular

Bauplan in 3-facher Ausfertigung

Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Baubeschreibung – 3,90 €

Fundamt:

Verlorene Gegenstände werden in der Gemeinde Eitzing aufbewahrt. Lässt sich nach einem Jahr kein Besitzer des Fundgegenstandes wiederfinden, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes 

Hauskrankenpflege:

Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für zu Hause an. PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege bedürftigen Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind. Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.

Hundeabgaben & Hundemarken

Ihre Hundemarke erhalten Sie nach der Einzahlung der Hundeabgabe bei der zuständigen Behörde. Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesendet. Die Hundemarke muss gut erkennbar am Halsband Ihres Vierbeiners angebracht werden. 

Tierarzt (in der Nähe)

Tierarzt (in der Nähe):

Doris Gansinger –  Seyring 3, 4971

Dipl- TA Dr. Franz Reifeltshammer – Weierfing 55, 4971 Aurolzmünster

Dipl- TA Peter Horvat – Reiset 3, 4942 Gurten

Dipl- TA Dr. Franz Haunschmied – Sigmundsberg 36, 4972 Utzenaich

Dr. Josef Voglsperger – Atzing 9, 4941 Mehrnbach

Dr. Ute Achleitner – Riedauerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis

Tierklinik Ried – Schnalla 31, 4911 Thumeltsham

Tierarztpraxis Amadeus Dipl- TA Zechmeister- Mühl Martina – Auleiten 79, 4910 Ried im Innkreis

Tierkörperverwertung:

Ist das Tier Zuhause gestorben, so kannst du es natürlich zum Tierarzt bringen, der dann alles übernimmt. Um mit dem Verlust besser umgehen zu können, mag es für viele Tierbesitzer hilfreich sein, das Tier im eigenen Garten zu begraben. Bitte erkundige dich vorab bei der zuständigen Gemeinde, ob es Gründe geben könnten, die dem Begräbnis im Garten im Wege stehen könnten! Denn beim Begräbnis im eigenen Garten gibt es ein paar Dinge zu beachten

  • Wippenhamer Straße 1
  • 4970 Eitzing
  • 0664 50 30 645
  • Email: info@fp-eitzing.at
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