Amtsleiterin

Zuständigkeiten:

  • Abfallsäcke – Müllsäcke
  • Bauamtsangelegenheiten
  • Bioabfallsack
  • Eheschließung
  • Feuerpolizei – Feuerbeschau
  • Flächenwidmung
  • Flächenwidmungsplan und Örtliches Entwicklungskonzept
  • Gewerbeangelegenheiten (Zuständig für Gewerbeberechtigungen und Gewerbescheine:
    Bezirkshauptmannschaft)
  • Grundteilungen
  • Haushaltsbestätigung
  • Kanalgebühren
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Externe und interne Kommunikation, Publikationen, Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit)
  • Meldeangelegenheiten
  • Melderecht
  • Pensionsangelegenheiten
    (Erforderliche Unterlagen: Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder. Witwen- / Witwerpension: Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod. Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis.
  • Raumordnung
  • Staatsbürgerschaftswesen
  • Straßenpolizei
  • Umweltschutz und Naturschutz
  • Verkehrsrecht
  • Volksbegehren
  • Wahlen (Zahlreiche Informationen zum Thema Wahlen bieten die Seiten des Bundesministeriums für Inneres.)
  • Wassergebühren
  • Wohnsitz – Anmeldung Ummeldung Abmeldung >>

Zuständigkeiten für:

Restmüllsäcke können zum Preis von € 10,00 pro Stück während der Amtszeiten im Gemeindeamt gekauft werden.

  • Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Windsperger Petra

Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra

Zuständig:

  • Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)