Alles über An-, Ab- und Ummeldungen

Meldeauskunft

Auskunft aus dem örtlichen Melderegister – 2,10 €

Abfrage aus dem zentralen Melderegister – 3,00 €

Meldebestätigung

Meldegebühr – 2,10 € (bar)

Meldezettel

Studienbeihilfe und Autoanmeldung – 1,45 € (bar)

Gewerbeansuchen und Stellungsbewerbungen – 14,50 €

Anmeldungen von Wohnsitzen

Bei den Anmeldungen benötigen Sie folgende Dokumente:

– Öffentliche Urkunde mit Familien- und Vorname, Familienname vor der Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Z.B.: Reisepass, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft.

– Meldezettel ausgefüllt von der VermieterIn/ VerkäuferIn und der MieterIn/ KäuferIn unterschrieben.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Anmeldung des Hauptwohnsitzes

Nehmen Sie den Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz mit zur Gemeinde. (die Abmeldung erledigen wir online für Sie)

Anmeldung weiterer Wohnsitze

Mit zu bringen sind die oben genannten öffentlichen Urkunden und Meldezettel vom derzeitigen Hauptwohnsitz.

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes

Nehmen Sie bitte die Sterbeurkunde und den Meldezettel der verstorbenen Person mit.

Allgemeine Gebühren

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Für Grundstücke (B) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)

Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
< 170 m² – 3.901,00 € (exkl. USt.) Kanalanschlussgebühr

Bemessungsgrundlage > 170 m² – 22,60 €/m² (exkl. USt.)
Je BE – 180,65 €/Jahr (exkl. USt.)

Mindestgebühr bewohntes Gebäude – 322,41 €/Jahr (exkl. USt.)

Mindestgebühr unbewohntes Gebäude – 205,92 €/Jahr (exkl. USt.)

40 €

Bundesabgabe – 13,00 €

Verwaltungsabgabe – 10,90 €

28,91 €

25 €/ Monat

66 €/Jahr

4,60 €/Essensportion

Wird aus dem Bruttoeinkommen der Eltern errechnet

2023 nicht angeboten

40 €/ Jahr

Müllgebühren

Abfallabfuhrgebühren:

Pro Abfalltonne 60l jährlich – 192,27 € (inkl. MWSt.)
Pro Abfalltonne 90l jährlich – 202,47 € (inkl. MWSt.)
Pro Container 1.100l jährlich – 2429,64 € (inkl. MWSt.)
Je Abfallsack mit 60l Inhalt – 10 € (inkl. MWSt.)

Müllsäcke:

Restmüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 10€ je Stück
Biomüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 6€ je Rolle

Sperrmüll:

2x jährlich

Behördengänge

Anzeige einer Geburt Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweis der Eltern
  • Gebühren – 16€

Eheschliessung

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchanschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
  • Gebühren – 29,07 € – 58,44 €

Familienbeihilfe

Zum Ansuchen Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Familienzuschuss

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vohrjahr, Karenzbestätigung, Einheitswertbescheid)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligung

Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
  • Gebühren – 37 € in Bar

Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Anzeige formlos
  • Skizze des Bauvorhabens

Baubewilligung

Ansuchen – 14,30 €
Pläne – 3,90 € / Überbogengröße 7,80 € (je Plan)

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Baubewilligungsformular
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung – 3,90 €

Fundamt

Verlorene Gegenstände werden in der Gemeinde Eitzing aufbewahrt. Lässt sich nach einem Jahr kein Besitzer des Fundgegenstandes wiederfinden, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes

Hauskrankenpflege

Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für zu Hause an. PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege bedürftigen Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind. Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.

Hundeabgaben & Hundemarken

Ihre Hundemarke erhalten Sie nach der Einzahlung der Hundeabgabe bei der zuständigen Behörde. Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesendet. Die Hundemarke muss gut erkennbar am Halsband Ihres Vierbeiners angebracht werden.